Zum Jahreswechsel ändern sich grundsätzlich wieder bei allen GSVG/FSVG-Versicherten die Beitragsgrundlagen und die zugrundeliegenden Sozialversicherungsbeiträge. Die erste Quartalsvorschreibung im Jänner (aber auch alle nachfolgenden) ist für Verwaltung, Versicherte, Wirtschaftstreuhänder, deren Angestellte und alle rechtsberatenden Berufe eine Beratungs-Herausforderung. Es gilt die Höhe der Beiträge aus der festgestellten Beitragsgundlage nachzuvollziehen und herauszufinden, was sich seit dem Vorjahr geändert hat bzw. welche Werte zugrundegelegt wurden.
Dieser neue SPEZIAL-RATGEBER gibt im Rechtsteil Aufschluss über alle beitragsrechtlichen Bestimmungen, deren Auslegung und zugrundeliegende Judikatur sowie Hinweise und Tipps aus der Praxis. DerSonderteil versucht mit ausführlichen Hinweisen auf dargestellte Vorschreibungsteile und Querverweise auf die maßgeblichen Gesetzesstellen, Licht in die teilweise noch immer gegebenen "Geheimnisse" der Beitragsvorschreibung zu bringen. Den Abschluß stellen beitragsrechtliche Werte dar.
broschürt, ca. 60 Seiten